{"id":355,"date":"2023-02-02T12:37:55","date_gmt":"2023-02-02T11:37:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.laesserhof.at\/neu\/?page_id=355"},"modified":"2023-02-02T12:40:11","modified_gmt":"2023-02-02T11:40:11","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.laesserhof.at\/neu\/agbs\/","title":{"rendered":"AGB&#8217;s"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"355\" class=\"elementor elementor-355\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-c3c3021 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"c3c3021\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-c30d12a\" data-id=\"c30d12a\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-11182b7 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"11182b7\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><b>\u00a71 Geltungsbereich&nbsp;<\/b><br>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, im Folgenden AGB genannt, beziehen sich auf den Aufenthalt bei Urlaub am Bauernhof \u2013 L\u00e4sserhof (Stattegg).<\/p>\n<p>Die AGB schlie\u00dfen Sondervereinbarungen nicht aus. Sie sind gegen\u00fcber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidi\u00e4r.<\/p>\n<p><b>\u00a72 Begriffsdefinition<\/b><br>\u201eBeherberger\u201c: Ist eine nat\u00fcrliche juristische Person, die G\u00e4ste gegen Entgelt beherbergt.<\/p>\n<p>\u201eGast\u201c: Ist eine nat\u00fcrliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (zB Familienmitglieder, Freunde, etc.).<\/p>\n<p>\u201eVertragspartner\u201c: Ist eine nat\u00fcrliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder f\u00fcr einen Gast einen Beherbergungsvertag abschlie\u00dft.<\/p>\n<p>\u201eKonsument\u201c und \u201eUnternehmer\u201c: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes in der jeweils geltenden Fassung zu verstehen.<\/p>\n<p>\u201eBeherbergungsvertrag\u201c: Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge n\u00e4her geregelt wird.<\/p>\n<p><b>\u00a73 Vertragsabschluss<\/b><br>Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger und die fristgerechte Bezahlung des Entgeltes seitens des Vertragspartner zustande. Elektronische Erkl\u00e4rungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, f\u00fcr die sie bestimmt sind, diese unter gew\u00f6hnlichen Umst\u00e4nden abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Gesch\u00e4ftszeiten des Beherbergers erfolgt.<\/p>\n<p>Der Vertragspartner ist verpflichtet, das Entgelt innerhalb von 14 Tagen (einlangend) nach Vertragsabschluss zu bezahlen.<\/p>\n<p>Die Kosten f\u00fcr die Geldtransaktion (zB \u00dcberweisungsspesen) tr\u00e4gt der Vetragspartner.<\/p>\n<p><b>\u00a74 Beginn und Ende der Beherbergung<\/b><br>Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine anderen Zeiten anbietet, die gemieteten R\u00e4umen ab 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr des vereinbarten Tages (\u201eAnkunftstag\u201c) zu beziehen.<\/p>\n<p>Wird ein Zimmer erstmalig vor 8:00 Uhr Fr\u00fch in Anspruch genommen, so z\u00e4hlt die vohergegangene Nacht als erste \u00dcbernachtung.<\/p>\n<p>Die gemieteten R\u00e4ume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 10:00 Uhr freizumachen.<\/p>\n<p>Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten R\u00e4ume nicht fristgerecht freigemacht sind.<\/p>\n<p><b>\u00a75 R\u00fccktritt vom Beherbergungsvertrag \u2013 Stornogeb\u00fchr<\/b><br>R\u00fccktritt durch den Beherberger<\/p>\n<p>Falls der Gast bis 18:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass eine sp\u00e4tere Ankunftszeit vereinbart wurde.<\/p>\n<p>Nach g\u00fcltigem Vertragsabschluss bleiben die R\u00e4umlichkeiten bis sp\u00e4testens 10:00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert.<\/p>\n<p>Bis sp\u00e4testens 2 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, durch einseitige Erkl\u00e4rung aufgel\u00f6st werden.<\/p>\n<p>R\u00fccktritt durch den Vertragspartner<\/p>\n<p>Bis sp\u00e4testens 2 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogeb\u00fchr durch einseitige Erkl\u00e4rung durch den Vertragspartner aufgel\u00f6st werden und er bekommt sein Entgelt retour erstattet.<\/p>\n<p>Au\u00dferhalb des im \u00a75.4 festgelegten Zeitraums ist ein R\u00fccktritt durch einseitige Erkl\u00e4rung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogeb\u00fchren m\u00f6glich:<\/p>\n<p>bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 50% vom gesamten Arrangementpreis<\/p>\n<p>innerhalb eines Monats vor dem Ankunftstag 100% vom gesamten Arrangementpreises<\/p>\n<p>K\u00fcndigt der Vertragspartner vor dem Anreisetag den Beherbergungsvertrag auf und ist der Beherberger einverstanden, so ist es dem Vertragspartner m\u00f6glich durch Einbringung eines anderen Vertragspartners ohne Stornogeb\u00fchren vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, falls es sich um ein angemessenes Vertragsangebot handelt.<\/p>\n<p>Behinderung der Anreise<\/p>\n<p>Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil auf Grund unvorhersehbarer, au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde (zB extremer Schneefall, Hochwasser, etc.) s\u00e4mtliche Anreisem\u00f6glichkeiten unm\u00f6glich sind, wird ihm das bezahlte Entgelt refundiert.<\/p>\n<p><b>\u00a76 Beistellung einer Ersatzunterkunft<\/b><br>Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw. den G\u00e4sten eine ad\u00e4quate Ersatzunterkunft (gleicher Qualit\u00e4t) zur Verf\u00fcgung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, insbesondere wenn die Abweichung geringf\u00fcgig und sachlich gerechtfertigt ist.<\/p>\n<p>Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die R\u00e4ume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte G\u00e4ste ihren Aufenthalt verl\u00e4ngern, eine \u00dcberbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Ma\u00dfnahmen diesen Schritt bedingen.<\/p>\n<p>Allf\u00e4llige Mehraufw\u00e4nde f\u00fcr das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.<\/p>\n<p>\u00a7<b>7 Rechte des Vertragspartners<\/b><br>Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den \u00fcblichen Gebrauch der gemieteten R\u00e4ume, der Einrichtung der Beherbergung, die \u00fcblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den G\u00e4sten zur Ben\u00fctzung zug\u00e4nglich sind, und auf die \u00fcbliche Bedienung.<\/p>\n<p>Der Vertragspartner hat seine Rechte gem\u00e4\u00df allf\u00e4lligen Richtlinien des Beherbergungsbetriebes (Hausordnung) auszu\u00fcben.<\/p>\n<p><b>\u00a78 Pflichten des Vertragspartners<\/b><br>Der Vertragspartner ist verpflichtet, sp\u00e4stestens zum Zeitpunkt der Abreise, etwaige Mehrbetr\u00e4ge die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und\/oder die begleitenden G\u00e4ste entstanden sind zuz\u00fcglich gesetzlicher<\/p>\n<p>Umsatzsteuer sp\u00e4testens am Abreisetag zu bezahlen.<\/p>\n<p>Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdw\u00e4hrungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Beherberger Fremdw\u00e4hrungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte der Beherberger Fremdw\u00e4hrungen akzeptieren, so tr\u00e4gt der Vertragspartner alle damit zusammenh\u00e4ngenden Kosten.<\/p>\n<p>Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegen\u00fcber f\u00fcr jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Berherbergers entgegennehmen, verursachen.<\/p>\n<p>Der Vertragspartner haftet finanziell und\/oder arbeitsaufw\u00e4ndig f\u00fcr vom Durchschnitt abweichende Mengen (un\u00fcbliche Mengen) an M\u00fcll, die in der Beherbergung durch den Vertragspartner oder den Gast oder sonstige Personen, die mit dem Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, entstehen.<\/p>\n<p>Der Vertragspartner haftet finanziell und\/oder arbeitsaufw\u00e4ndig f\u00fcr M\u00fcll, der au\u00dferhalb der Beherbergung auf dem Grund des Berherbergers durch den Vertragspartner oder den Gast oder sonstige Personenen, die mit dem Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, entstehen.<\/p>\n<p><b>\u00a79 Rechte des Beherbergers<\/b><br>Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung etwaiger Mehraufw\u00e4nde oder ist er damit im R\u00fcckstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zur\u00fcckbehaltungsgsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw. dem vom Gast eingebrachten Sachen zu.<\/p>\n<p>Dieses Zur\u00fcckbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere f\u00fcr Verpflegung, sonstiger Auslagen, die f\u00fcr den Vertragspartner gemacht wurden und f\u00fcr allf\u00e4llige Ersatzanspr\u00fcche jeglicher Art.<\/p>\n<p>Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistung zu.<\/p>\n<p><b>\u00a710 Pflichten des Beherbergers<\/b><br>Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standart entsprechenden Umfang zu erbringen.<\/p>\n<p>Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beherberungsentgelt inbegriffen sind, sind beispielshaft:<\/p>\n<p>Sonderleistungen der Beherbergung, die gesondert in Rechnung gestellt werden k\u00f6nnen, wie die Bereitstellung von Salons, Sauna, Schwimmbad, Solarium, Garagierung, usw.;<\/p>\n<p>f\u00fcr die Bereitstellung von Zusatz- und Kinderbetten wird ein entsprechender Preis in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p><b>\u00a711 Haftung des Beherbergers f\u00fcr Sch\u00e4den an eingebrachten Sachen<\/b><br>Der Berherberger haftet gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 970 ff ABGB f\u00fcr die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen. Die Haftung des Beherbergers ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Beherberger oder den vom Beherberger befugten Leuten \u00fcbergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hierzu bestimmten Ort gebracht worden ist.<\/p>\n<p>In diesem Fall ist durch den Vertragspartner ein Formular zu unterschreiben, worin dieser best\u00e4tigt die Sachen in die Obhut des Berherbergers gegeben zu haben.<\/p>\n<p>Sofern dem Beherberger der Beweis nicht gelingt, haftet der Beherberger f\u00fcr sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute, sowie der aus- und eingehenden Personen.<\/p>\n<p>Der Beherberger haftet gem\u00e4\u00df \u00a7 970 Abs 1 ABGB h\u00f6chstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 \u00fcber die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag Kommt der Vertragspartner oder der Gast der Aufforderung des Beherbergers, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverz\u00fcglich nach, ist der Beherberger aus jeglicher Haftung befreit.<\/p>\n<p>Die H\u00f6he einer allf\u00e4lligen Haftung des Beherbergers ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des jeweiligen Beherbergers begrenzt. Ein Verschulden des Vertragspartners oder Gastes ist zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>Die Haftung des Beherbergers ist f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer wird die Haftung auch f\u00fcr grobe Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall tr\u00e4gt der Vertragspartner die Beweislast f\u00fcr das Vorliegen des Verschuldens. Folgesch\u00e4den oder indirekte Sch\u00e4den sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt.<\/p>\n<p>F\u00fcr Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Beherberger nur bis zum Betrag von derzeit \u20ac 550,\u2014. Der Beherberger haftet f\u00fcr einen dar\u00fcber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung \u00fcbernommen hat oder in dem Fall, dass der Schaden von ihm selbst oder einen seiner Leute verschuldet wurde. Die Haftungsbeschr\u00e4nkung gem\u00e4\u00df 12.1 und 12.2 gilt sinngem\u00e4\u00df.<\/p>\n<p>Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der Beherberger ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenst\u00e4nde handelt, als G\u00e4ste des betreffenden Beherbergungsbetriebes gew\u00f6hnlich in Verwahrung geben.<\/p>\n<p>In jedem Fall der \u00fcbernommenen Aufbewahrung ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner und\/oder Gast den eingetretenen Schaden ab Kenntnis nicht unverz\u00fcglich dem Beherberger anzeigt. \u00dcberdies sind diese Anspr\u00fcche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder m\u00f6glicher Kenntnis durch den Vertragspartner bzw. Gast gerichtlich geltend zu machen; sonst ist das Recht erloschen.<\/p>\n<p><b>\u00a712 Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/b><br>Ist der Vertragspartner ein Konsument, wird die Haftung des Beherbergers f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit, mit Ausnahme von Personensch\u00e4den, ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers f\u00fcr leichte und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall tr\u00e4gt der Vertragspartner die Beweislast f\u00fcr das Vorliegen des Verschuldens. Folgesch\u00e4den, immaterielle Sch\u00e4den oder indirekte Sch\u00e4den, sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt.<\/p>\n<p>Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der H\u00f6he des Vertrauensinteresses.<\/p>\n<p><b>\u00a7 13 Haustierhaltung<\/b><br>Tiere d\u00fcrfen nur nach vorheriger Zustimmung durch den Beherberger und<\/p>\n<p>gegen eine besondere Verg\u00fctung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.<\/p>\n<p>Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier w\u00e4hrend seines Aufenthaltes ordnungsgem\u00e4\u00df zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.<\/p>\n<p>Der Vertragspartner bzw Gast, der ein Tier mitnimmt, hat \u00fcber eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch m\u00f6gliche durch Tiere verursachte Sch\u00e4den deckt, zu verf\u00fcgen.<\/p>\n<p>Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist \u00fcber Aufforderung des Beherbergers zu erbringen.<\/p>\n<p>Der Vertragspartner bzw sein Versicherer haften dem Beherberger gegen\u00fcber zur ungeteilten Hand f\u00fcr den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der Beherberger gegen\u00fcber Dritten zu erbringen hat.<\/p>\n<p><b>\u00a714 Verl\u00e4ngerung der Beherbergung<\/b><br>Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verl\u00e4ngert wird. K\u00fcndigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verl\u00e4ngerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Beherberger der Verl\u00e4ngerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Den Beherberger trifft dazu keine Verpflichtung.<\/p>\n<p>Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise die Beherbergung nicht<\/p>\n<p>verlassen, weil durch unvorhersehbare au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde (zB extremer Schneefall, Hochwasser, etc.) s\u00e4mtliche Abreisem\u00f6glichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag f\u00fcr die Dauer der Unm\u00f6glichkeit der Abreise automatisch verl\u00e4ngert.<\/p>\n<p>Eine Reduktion des Entgelts f\u00fcr diese Zeit ist allenfalls nur dann m\u00f6glich, wenn der Vertragspartner die angebotenen Leistungen der Beherbergung infolge<\/p>\n<p>der au\u00dfergew\u00f6hnlichen Witterungsverh\u00e4ltnisse nicht zur G\u00e4nze nutzen kann. Der Beherberger ist berechtigt mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem verrechneten Preis entspricht.<\/p>\n<p><b>\u00a715 Beendigung des Beherbergungsvertrages \u2013 Vorzeitige Aufl\u00f6sung<\/b><br>Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.<\/p>\n<p>Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten R\u00e4ume erhalten hat.<\/p>\n<p>Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn die Beherbergung im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten R\u00e4umlichkeiten vollst\u00e4ndig ausgelastet ist und die R\u00e4umlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners an weitere G\u00e4ste vermietet werden kann.<\/p>\n<p>Die Beweislast der Ersparnis tr\u00e4gt der Vertragspartner.<\/p>\n<p>Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger.<\/p>\n<p>Der Beherberger ist berechtigt , den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzul\u00f6sen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw. Gast;<\/p>\n<p>von den R\u00e4umlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein r\u00fccksichtsloses, anst\u00f6\u00dfiges oder sonst grob ungeh\u00f6riges Verhalten den \u00fcbrigen G\u00e4sten, dem Eigent\u00fcmer, dessen Leute oder den in der Beherbergung wohnenden Dritten gegen\u00fcber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegen\u00fcber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten<\/p>\n<p>Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die k\u00f6rperliche Sicherheit schuldig macht;<\/p>\n<p>von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die \u00fcber die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegebed\u00fcrftig wird;<\/p>\n<p>die vorgelegten Rechnungen bei F\u00e4lligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.<\/p>\n<p>Wenn die Vertragserf\u00fcllung durch ein als h\u00f6here Gewalt zu wertendes Ereignis (zB Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, beh\u00f6rdliche Verf\u00fcgung, etc.) unm\u00f6glich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist aufl\u00f6sen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgel\u00f6st gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist.<\/p>\n<p>Etwaige Anspr\u00fcche auf Schadenersatz, etc. des Vertragspartners sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p><b>\u00a716 Erkrankung oder Tod des Gastes<\/b><br>Erkrankt der Gast w\u00e4hrend seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so wird der Beherberger \u00fcber Wunsch des Gastes f\u00fcr \u00e4rztliche Betreuung sorgen.<\/p>\n<p>Ist Gefahr in Verzug, wird der Beherberger die \u00e4rztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hier zu selbst nicht in der Lage ist.<\/p>\n<p>Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen und\/oder die Angeh\u00f6rigen des Gastes nicht kontaktiert werden k\u00f6nnen, wird der Beherberger auf Kosten des Gastes f\u00fcr \u00e4rztliche Behandlung sorgen.<\/p>\n<p>Der Umfang dieser Sorgema\u00dfnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast die Entscheidung treffen kann oder die Angeh\u00f6rigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind.<\/p>\n<p>Der Beherberger hat gegen\u00fcber dem Vertragspartner und dem Gast oder bei Todesfall gegen\u00fcber deren Rechtsnachfolger insbesondere f\u00fcr folgende Kosten Ersatzanspr\u00fcche:<\/p>\n<p>offene Arztkosten, Kosten f\u00fcr Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe,<\/p>\n<p>notwendig gewordene Raumdesinfektion<\/p>\n<p>unbrauchbar gewordene W\u00e4sche, Bettw\u00e4sche und Betteinrichtung, anderenfalls f\u00fcr die Desinfektion oder gr\u00fcndliche Reinigung all dieser Gegenst\u00e4nde,<\/p>\n<p>Wiederherstellung von W\u00e4nden, Einrichtungsgegenst\u00e4nden, Teppichen,<\/p>\n<p>usw., soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall verunreinigt oder besch\u00e4digt wurden,<\/p>\n<p>Zimmerentgelt, soweit die R\u00e4umlichkeit vom Gast in Anspruch genommen wurde, zug\u00e4nglich allf\u00e4lliger Tage der Unverwendbarkeit der R\u00e4ume wegen Desinfektion, R\u00e4umung o.\u00c4.,<\/p>\n<p>allf\u00e4llige sonstige Sch\u00e4den, die dem Beherberger entstehen.<\/p>\n<p><b>\u00a717 Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand &amp; Rechtswahl<\/b><br>Erf\u00fcllungsort ist der Ort, an dem die Beherbergung gelegen ist.<\/p>\n<p>Dieser Vertrag unterliegt \u00f6sterreichischem formellen und materiellen Recht unter Anschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts.<\/p>\n<p>Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Gesch\u00e4ft der Sitz<\/p>\n<p>des Beherbergers, wobei der Beherberger \u00fcberdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem \u00f6rtlichem und sachlich zust\u00e4ndigem Gericht geltend zu machen.<\/p>\n<p><b>\u00a718 Sonstiges<\/b><br>Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftst\u00fcckes an die Vertragspartner, welche die Frist zu wahren haben. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder die Ereignung f\u00e4llt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tag der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tag entspricht, von welchem die Frist zu z\u00e4hlen ist.<\/p>\n<p>Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p>Erkl\u00e4rungen m\u00fcssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein.<\/p>\n<p>Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderung des Beherbergers aufzurechnen, es sei denn, der Beherberger ist zahlungsunf\u00e4hig oder die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgelegt oder vom Beherberger anerkannt.<\/p>\n<p>Im Falle von Regelungsl\u00fccken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n<p><b>\u00a719 Preisanpassung<\/b><br>Die angebotenen Preise unterliegen gesetzlichen Abgaben und Steuern und sind soweit ver\u00e4nderlich. \u00c4ndern sich die gesetzlichen Abgaben und Steuern, ist der L\u00e4sserhof (Stattegg) jederzeit berechtigt und verpflichtet, die Preise<\/p>\n<p>zu erh\u00f6hen oder zu senken.<\/p>\n<p>Der L\u00e4sserhof (Stattegg) beh\u00e4lt sich vor, den mit der Buchung<\/p>\n<p>vereinbarten Preis aus Gr\u00fcnden, die nicht von ihrem Willen abh\u00e4ngig sind, zu erh\u00f6hen sofern der gebuchte Termin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt.<\/p>\n<p>Derartige Gr\u00fcnde sind u.a. Preiserh\u00f6hungen der Energie, Lebensmittel, etc.<\/p>\n<p>Der vereinbarte Preis ist somit wertgesichert. Als Ma\u00df zur Berechnung der Wertbest\u00e4ndigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbare Verbraucherindex 2022 (Basisjahr 2022) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgr\u00f6\u00dfe f\u00fcr den Vertrag dient die f\u00fcr den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl, wobei diese mit dem Index des Buchungszeitpunktes verglichen wird und sich daraus entweder eine Erh\u00f6hung oder Verminderung des Preises ergibt.<\/p>\n<p>Selbiges gilt auch, wenn bei Vorliegen der oben erw\u00e4hnten Voraussetzungen f\u00fcr eine Entgelt\u00e4nderung auch eine Entgeltsenkung gegeben ist.<\/p>\n<p>Die Preisanpassungsklauseln sind somit zweiseitig.<\/p>\n<p>Festgehalten wird, dass Preisanpassungen nach \u00a719.1 unber\u00fccksichtigt bleiben.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a71 Geltungsbereich&nbsp;Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, im Folgenden AGB genannt, beziehen sich auf den Aufenthalt bei Urlaub am Bauernhof \u2013 L\u00e4sserhof (Stattegg). Die AGB schlie\u00dfen Sondervereinbarungen nicht aus. Sie sind gegen\u00fcber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidi\u00e4r. \u00a72 Begriffsdefinition\u201eBeherberger\u201c: Ist eine nat\u00fcrliche juristische Person, die G\u00e4ste gegen Entgelt beherbergt. \u201eGast\u201c: Ist eine nat\u00fcrliche Person, die Beherbergung in Anspruch [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"elementor_header_footer","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-355","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.laesserhof.at\/neu\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/355","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.laesserhof.at\/neu\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.laesserhof.at\/neu\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.laesserhof.at\/neu\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.laesserhof.at\/neu\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=355"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.laesserhof.at\/neu\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/355\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":362,"href":"https:\/\/www.laesserhof.at\/neu\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/355\/revisions\/362"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.laesserhof.at\/neu\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=355"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}